Beim Kauf und Verkauf von Pferden ist die tierärztliche Ankaufsuntersuchung (ugs. "TÜV") inzwischen zu einer vielfach unverzichtbaren Entscheidungshilfe für die beteiligten Parteien geworden. Der Umfang der Untersuchung kann hierbei nach den individuellen Wünschen des Auftraggebers erweitert oder eingeschränkt werden. Im Gebiet der Ankaufs- bzw. Verkaufsuntersuchung bietet die Praxis folgende Leistungen:
Welche Untersuchungen notwendig und sinnvoll sind hängt vom individuellen Fall ab und kann im Vorfeld mit Ihnen besprochen werden. Manchmal ist es möglich, dass sich auch erst im Laufe der klinischen Untersuchung gewisse Anhaltspunkte ergeben, die weiterführende Untersuchungsmethoden (z.B. Röntgen, Endoskopie etc.) empfehlen. Dies kann dann vor Ort zusammen mit dem Auftraggeber entschieden werden.
Der Standardumfang der Röntgenuntersuchung für Kaufuntersuchungen ist in dem von der Bundestierärztekammer und der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) herausgegebenen Röntgenleitfaden 2018 festgelegt.
Diese 18 Standardaufnahmen umfassen:
Vordergliedmaße
Hintergliedmaße
Die röntgenologischen Standardprojektionen können nach Absprache mit dem Auftraggeber durch zusätzliche Röntgenaufnahmen ausgeweitet oder durch Verzicht auf einzelne Aufnahmen des Standards reduziert werden. Mit den Standardprojektionen sind nicht alle möglichen röntgenologischen Befunde erfassbar. Die Beurteilung im Leitfaden bezieht sich auf diese Standardprojektionen. Einige Befunde können nur mit weiterführenden Untersuchungen abgeklärt werden, die dann gesondert beauftragt werden müssen und außerhalb der Kaufuntersuchung erfolgen.
Häufig auch zusätzlich geforderte Aufnahmen sind beispielsweise:
Die ehemals sieben Röntgenklassen (vier Klassen und drei Zwischenklassen) wurden im neuen Röntgenleitfaden gestrichen. Röntgenbefunde mit Abweichung von der normalen Röntgenanatomie werden mit der entsprechenden Ziffer und zugehöriger Befundbeschreibung dokumentiert. Die Einschätzung der risikobehafteten Röntgenbefunde basiert auf der internationalen Fachliteratur und der Fachkompetenz der Röntgenkommission. Für die übrigen aufgelisteten Röntgenbefunde ist eine Risikoeinschätzung auf der Basis einer Evidenzklasse zurzeit nicht möglich.
Deshalb erfolgt eine Einteilung der Röntgenbefunde in drei Kategorien:
Die klinischen Befunde fließen im Rahmen einer vollständigen Kaufuntersuchung in Verbindung mit den röntgenologischen Befunden in die persönliche tierärztliche Endbeurteilung ein.